Viele Neue oder Umzubauende Gebäude entsprechen häufig zunächst nicht den Schutzzielanforderungen, die durch das öffentliche Baurecht oder technische Richtlinien und Normen vorgegeben werden.
Eine übergreifende brandschutztechnische Beratung von der Projektidee über die Entwurfs, Genehmigungs- bis zur Ausführungs- bzw. Montageplanung gewährleistet die Genehmigungsfähigkeit des Gebäudes, die Einhaltung von Terminen und letztendlich die Kostensicherheit im Bezug auf den baulichen Brandschutz. Sie sollte Bestandteil eines jeden gebäudebezogenen Qualitätssicherungssystems sein.
Es können wirtschaftlich optimierte Brandschutzplanungen und Brandschutzkonzepte für Neu- und Bestandsbauten erstellt werden. Ihr Bauvorhaben wird hierbei über alle Leistungsphasen begleitet.